Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

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Fachtag Musik 2024


Von Freitag, den 13.09. bis Samstag, den 14.09.2024 gibt es den nächsten Fachtag zur Schulmusik.

 

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem IQMV und der hmt Rostock statt.

Wir freuen uns schon jetzt auf eine gute Zusammenarbeit, viele Teilnehmende und fantastische Workshops.

 

Die Anmeldung findet über das IQMV statt.

Link zur Anmeldung: >>>https://doo.net/veranstaltung/165995/buchung<<<

 

Eine Übersicht über alle Workshops und die Dozenten gibt es hier:

www.schulmusik-mv.de

Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Verordnung über die Stundentafeln an den allgemeinbildenden Schulen (Stundentafelordnung – StdTaVO M-V) vom 29.04.2024

Bundesverband Musikunterricht e.V. / Landesverband MV im Rahmen der Verbandsanhörung

Wir begrüßen die Initiative, die Stundentafeln in Mecklenburg-Vorpommern zu reformieren. Der Fokus auf der Förderung von Deutsch, Englisch und Mathematik erscheint grundsätzlich nachvollziehbar, ebenso wie verpflichtender Chemieunterricht ab Klasse 7. Auch die Vereinheitlichung der Stundentafeln ist wegweisend gedacht, hat in ihrer Konsequenz allerdings weitreichende Folgen für den allgemeinbildenden Musikunterricht und das musikalische Leben an unseren Schulen. Wir weisen den vorliegenden Entwurf daher entschieden zurück und fordern eine Überarbeitung, da die angelegten Änderungen drastische Folgen für die musikalische Bildung derSchüler:innen Mecklenburg-Vorpommerns nach sich ziehen würde – nichts weniger als das musikalische Leben an den Schulen unseres Landes steht auf dem Spiel und damit auch die Zukunft musikalischer Vielfalt in unserem Bundesland!

Wir kritisieren die sich fortsetzende Fehlentwicklung scharf, die Fächer Kunst und Gestaltung, Musik und Theater an allen Schularten im Gegenstandsbereich Ästhetische Bildung (Grundschule) bzw. im Künstlerisch-musisch-ästhetischen Aufgabenfeld zusammenzufassen. Die zur Verfügung gestellten Stunden für alle drei Schulfächer genügen nicht, um die von der KMK formulierten Bildungsstandards zu erreichen.

Aus unserer Sicht wird hier die Gelegenheit verpasst, eine zentrale strukturelle Schwäche der vorangegangenen Kontingentstundentafel auszubessern. Durch die Ergänzung des Faches Theater im Jahr 2009 zum Aufgabenfeld wurden die Stunden von Musik de facto gekürzt. Das Fach Theater wird erst seit Kurzem in der ersten und zweiten Phase der Lehrkräftebildung etabliert, sodass sich diese Entwicklung zeitnah in der Unterrichtswirklichkeit in M-V durchsetzen wird. Dass sich dann drei Fächer in zwei Schulstunden einteilen müssen, ist eine haltlose Situation. In diesem Zusammenhang scheinen zwei Passagen im vorgelegten Entwurf aus unserer Sicht skandalös:

 

  1. Die Fußnote 2 auf Seite 5 stellt frei, dass in der Grundschule 2 Stunden Theater unterrichtet werden könnten, wodurch Musik oder Kunst ersatzlos wegfielen.
  2. § 7 (5) legt fest, dass je nach organisatorischen und personellen Möglichkeiten zwei der drei Fächer angeboten werden müssen, wobei die Einwahl von Klassestufe 7 an verbindlich sei. In der Orientierungsstufe ist Musikunterricht fortan ersetzbar, die Einwahl in der Sekundarstufe I verbindlich, wodurch ein Wechsel der Fächer im Verlauf der Sekundarstufe ausgeschlossen wäre.


Diese Vorschriften sind eine Bankrotterklärung für die musikalische Bildung in der Breite unseres Bundeslandes. Die Antwort auf den Mangel an qualifizierten Lehrkräften in diesem Bereich darf nicht sein, es dem Zufall der Kollegiumszusammensetzung zu überlassen, welches Fach erteilt wird. Ob in der Grundschule, der Orientierungsstufe oder in den Sekundarstufen: die neue Stundentafel legitimiert bestenfalls musikbezogene Lernbiografien, die einem Flickenteppich gleichen. Im schlechtesten Fall erleben Kinder und Jugendliche in M-V eine Schulzeit ohne jeglichen Musikunterricht.

In diesem Zusammenhang wird die neue Stundentafel exkludierende Wirkung auf die Kinder und Jugendlichen in M-V entfalten, da ihnen der Zugang zu musikalischer Bildung bereits auf Verordnungsebene verwehrt wird. Dabei sind Kunst, Musik und Theater jeweils eigenständige Kunstformen, die zuallererst um ihrer selbst willen praktiziert und reflektiert werden. Als eigenständige Fächer ermöglichen sie je eigene ästhetische Erfahrungen und fördern ganz unterschiedliche Kompetenzen, die keinesfalls austauschbar sind.

In diesem Zusammenhang ist der Stellenwert des Faches Musik noch einmal besonders hervorzuheben. Es trägt zur ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung und Demokratieerziehung bei. Zudem fördert es die sozial-emotionale Entwicklung und beeinflusst die Herausbildung grundlegender Kompetenzen wie Kreativität und Teamfähigkeit positiv. Darüber hinaus ist Musik für die Sprachbildung und kognitive Entwicklung von Schüler:innen nachgewiesenermaßen wichtig. Zudem bieten die Erfahrungen in musikalischen Ensembles gerade Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten Erfolgserlebnisse, die ihnen Kraft und Zuversicht für den Alltag liefern.

Bei der Reform des Wahlpflichtunterrichts zugunsten flexibler Stunden nehmen wir zur Kenntnis, dass die Arbeit mit musikalischen Ensembles möglicherweise unter dem Punkt „variable Ausgestaltung weiterer Unterrichtsangebote“ weitergeführt werden könnte. Gleichzeitig sehen wir mit Sorge, dass in diesem Bereich eben auch viele weitere wichtige Angebote für Schüler:innen fallen (bspw. individuelle Förderung, die zweite Fremdsprache oder Berufsorientierung), weshalb vielen Schüler:innen der Zugang zu den musikalischen Angeboten verwehrt bleiben dürfte. Durch die entstehende Konkurrenzsituation besteht die Gefahr, dass schlicht die Schüler:innen fehlen, um die vielfältigen Ensembles – Bands, Chöre, Orchester uvm. – zu besetzen. Auch die Spezialisierung an allgemeinbildenden Schulen ohne musikalische Begabtenförderung in Bläser-, Chor-, Keyboard- und Streicherklassen sehen wir durch die Verschiebung vom Wahlpflichtunterricht zu den flexiblen Stunden gefährdet. Aus unserer Sicht ist die an Lehrpersonen, Eltern und Schüler:innen delegierte Entscheidung, die Bildungsbiografie entweder durch individuelle Förderung zu stärken oder durch die Teilhabe an musikalischer Bildung zu bereichern, nicht zumutbar: Allgemeinbildender Musikunterricht und praktische Ensemblearbeit brauchen einen festen Platz in den Stundentafeln unseres Bundeslandes. Bis das Netz an Ganztagsschulen vollumfänglich ausgebaut ist, würde die Schullandschaft zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft geraten. An vielen Standorten wäre Teilhabe an musikalischer Bildung nur noch exklusiv an externe Institutionen ausgelagert, was die Bildungsgerechtigkeit im Land langfristig verringerte, da sozial schwächer gestellten Schüler:innen der Zugang zu musikalischer Bildung verwehrt würde. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe das Fach „Ensemble musizieren“ belegen können, wenn die Grundlagen dafür nicht bereits in der Sekundarstufe I gelegt werden.

Das Fach Musik und die musikalischen Ensembles prägen als unerlässliche Bestandteile des schulischen Lebens sowohl den Alltag als auch die Feste und Feiern der Schüler:innen: Mit vielfältigen Projekten und Gestaltungsmöglichkeiten trägt Musik in einzigartiger und durch kein anderes Fach zu ersetzender Weise zur Identifikation und Repräsentation von Schule und Schülerschaft bei. Was wären Bälle, Ehrungen, Feste, Konzerte, oder Zeugnisausgaben ohne Musik?

Die im Reformentwurf vorgesehenen Kürzungen, fortgesetzten strukturellen Schwächen und damit verbundenen fehlenden musikalischen Angebote stellen einen gravierenden Einschnitt dar und gefährden das musikalische Leben an den Schulen in seiner Existenz. Die Folgen für die musikalische Breite und Tiefe der Gesellschaft unseres Bundeslandes wären verheerend.

Dezidiert fordern wir deshalb:

  1. Der allgemeinbildende Musikunterricht muss alleinstehend mit einem festen Stundenkontingent in allen Schulstufen in der Stundentafel verankert werden.
  2. Die Arbeit in den musikalischen Ensembles in den Schulen benötigt ebenfalls einen gesicherten Rahmen, entweder durch die deutliche Erhöhung der Stunden im allgemeinbildenden Musikunterricht auf mindestens zwei Stunden pro Schulstufe zur flexiblen Verwendung oder durch ein festes Kontingent innerhalb der flexiblen Stunde, sodass allen Schüler:innen in unserem Bundesland der Zugang zu musikalischer Bildung gewährt wird.

Gemeinsame Pressemitteilung zum Änderungsentwurf der Verordnung über die Stundentafeln an den allgemeinbildenden Schulen
(Stundentafelverordnung – StdTaVO M-V) vom 29.04.2024

Hochschule für Musik und Theater Rostock, Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V., Bundesverband Musikunterricht e.V. / Landesverband MV, Landesverband der Musikschulen in MV e.V.

Online-Petition

Unterstütze unsere Protestaktion und unterzeichne die Online-Petition!

 

openpetition.de/!hhnyl

 

Ensemblearbeit an Schulen im Rampenlicht – so muss Schule sein!

Schulen musizieren - erfolgreicher Landeswettbewerb 2024

Die Landesbegegnung „Schulen musizieren“ findet alle zwei Jahre in allen Bundesländern statt. In Mecklenburg-Vorpommern wird sie seit einigen Jahren von der Landesbeauftragten für „Schulen musizieren“, Clarissa Schelhaas, organisiert und fand auch in diesem Jahr wieder in der Aula des Goethe-Gymnasiums statt.

In dem Zeitraum von 10 bis 14.30 Uhr präsentierten sich auf zwei Bühnen abwechselnd sieben Ensembles, darunter vier Blasorchester und drei Chöre.

 

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5. Bundeskongress Musikunterricht

28. September bis 2. Oktober 2022, Mannheim

Der nächste Bundeskongress Musikunterricht findet vom 25. bis 29. September 2024 in Kassel statt.

 

Informationen zur vergangenen Veranstaltung finden Sie hier:

bk-mu.de